Erwägungsgrund 6 32024L1203
Die Mitgliedstaaten sollten bestimmte rechtswidrige Handlungen unter Strafe stellen, die einschlägigen Straftatbestände genauer definieren und die Art und Höhe der Sanktionen weiter harmonisieren.
Die Mitgliedstaaten sollten bestimmte rechtswidrige Handlungen unter Strafe stellen, die einschlägigen Straftatbestände genauer definieren und die Art und Höhe der Sanktionen weiter harmonisieren.