Erwägungsgrund 64 32024L1203
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Informationen über Personen, die wegen einer Straftat im Sinne dieser Richtlinie verurteilt wurden, gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI des Rates zwischen den zuständigen nationalen Behörden ausgetauscht werden.