Erwägungsgrund 72 32024L1203
Die Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde durch die Richtlinie 2009/123/EG mit Bestimmungen über Straftaten und Sanktionen für von Schiffen ausgehende illegale Einleitungen von Schadstoffen ergänzt. Diese Straftaten und Sanktionen sollten in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen. Deshalb sollte für die Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gebunden sind, die Richtlinie 2009/123/EG ersetzt werden. Diese Ersetzung sollte die Verpflichtung der betreffenden Mitgliedstaaten hinsichtlich der Frist für die Umsetzung der genannten Richtlinie in nationales Recht unberührt lassen. Hinsichtlich der Mitgliedstaaten, die durch die vorliegende Richtlinie gebunden sind, sollten Bezugnahmen auf die diejenigen Bestimmungen der Richtlinie 2005/35/EG, die durch die Richtlinie 2009/123/EG hinzugefügt oder ersetzt wurden, als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie gelten. Die Mitgliedstaaten, die nicht durch diese Richtlinie gebunden sind, sollten weiterhin durch die Richtlinie 2005/35/EG in der durch die Richtlinie 2009/123/EG geänderten Fassung gebunden bleiben.