Erwägungsgrund 56 32024L1203
Die Mitgliedstaaten sollten prüfen, ob es Personen ermöglicht werden muss, Umweltstraftaten anonym zu melden, wenn eine solche Möglichkeit im nationalen Recht nicht bereits vorgesehen ist.
Die Mitgliedstaaten sollten prüfen, ob es Personen ermöglicht werden muss, Umweltstraftaten anonym zu melden, wenn eine solche Möglichkeit im nationalen Recht nicht bereits vorgesehen ist.