Erwägungsgrund 39 32024L1203
Um zur Wiederherstellung der Umwelt beizutragen, ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten die Einführung von Sanktionen oder Maßnahmen in Betracht ziehen, die eine Alternative zu einer Freiheitsstrafe darstellen.
Um zur Wiederherstellung der Umwelt beizutragen, ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten die Einführung von Sanktionen oder Maßnahmen in Betracht ziehen, die eine Alternative zu einer Freiheitsstrafe darstellen.