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Bis zum 21. Mai 2027 legt die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten ein leicht zugängliches und vergleichbares Standardformat zur Übertragung von statistischen Daten nach Artikel 22 Absatz 4 fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 24 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Das Standardformat für die Übermittlung statistischer Daten umfasst die folgenden Bestandteile: Ein gemeinsames Verständnis der in Unterabsatz 1 genannten Bestandteile ist sicherzustellen.
eine Klassifizierung für Umweltstraftaten;
die Zählung;
ein Berichtsformat.
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte erlassen mit Vorschriften für Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 103 Absatz 3 genannten…
Die im Einklang mit dieser Richtlinie über Umweltstraftaten übermittelten statistischen Daten sollten zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sein und auf der…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Formats, in dem die Statistiken übermittelt werden. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, in denen das Format der gemäß Absatz 1 bereitzustellenden Informationen…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.