Erwägungsgrund 43 32024L1203
Diese Richtlinie sollte die zivilrechtliche Haftung nach nationalem Recht und die Verpflichtung, Schäden, die durch eine bestimmte in dieser Richtlinie definierte Straftat verursacht wurden, im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht auszugleichen, unberührt lassen.