Erwägungsgrund 3 32024L1203
Der Anstieg der Umweltkriminalität und deren Auswirkungen, durch die die Wirksamkeit des Umweltrechts der Union untergraben wird, geben in der Union weiterhin Anlass zur Sorge. Solche Straftaten gehen zunehmend über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus, in denen sie begangen werden. Solche Straftaten gefährden die Umwelt und erfordern daher eine angemessene und wirksame Reaktion, die häufig eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit erforderlich macht.