Erwägungsgrund 100 32018R0848
Um die Transparenz der Anerkennungs- und Überwachungsverfahren für Kontrollbehörden und Kontrollstellen im Zusammenhang mit der Einfuhr konformer ökologischer/biologischer Erzeugnisse und die Wirksamkeit, Effizienz und Transparenz der Kontrollen der eingeführten Erzeugnisse zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte in Bezug auf Folgendes zu erlassen: zusätzliche Kriterien für die Anerkennung oder Rücknahme der Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen im Zusammenhang mit der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse, die diese Verordnung einhalten, die Ausübung der Überwachungsbefugnisse der von der Kommission anerkannten Kontrollbehörden und Kontrollstellen und die Kontrollen und sonstigen Maßnahmen, die von Kontrollbehörden und Kontrollstellen zu diesem Zweck durchzuführen sind.