Erwägungsgrund 116 32018R0848
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes übertragen werden: Einzelheiten und Spezifikationen zu Format und technischen Mitteln für die Meldung der Tätigkeit der Unternehmer und Unternehmergruppen an die zuständigen Behörden; die Modalitäten für die Veröffentlichung der Verzeichnisse dieser Unternehmer und Unternehmergruppen; die Verfahren und Modalitäten für die Veröffentlichung der Gebühren, die für die Kontrollen erhoben werden können; Einzelheiten und Spezifikationen zur Form des Zertifikats für Unternehmer und Unternehmergruppen und zu den technischen Mitteln, mit denen es ausgestellt wird; die Zusammensetzung und Größe von Unternehmergruppen; die relevanten Systeme für die Dokumentation und für die Führung von Aufzeichnungen; das System für die interne Rückverfolgbarkeit und die Verzeichnisse der Unternehmer; sowie den Austausch von Informationen zwischen Unternehmergruppen und zuständigen Behörden, Kontrollbehörden oder Kontrollstellen sowie zwischen Mitgliedstaaten und Kommission.