Erwägungsgrund 50 32018R0848
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung und die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte in Bezug auf die Fütterung von Aquakulturtieren und die tierärztliche Behandlung dieser Tiere und in Bezug auf detaillierte Bedingungen für die Bewirtschaftung der Brutbestände sowie für die Aufzucht und die Erzeugung von Jungfischen zu erlassen.