Erwägungsgrund 59 32018R0848
Um einem eventuellen künftigen Bedarf an spezifischen Produktionsvorschriften für Erzeugnisse, deren Produktion nicht unter eine der Kategorien spezifischer Produktionsvorschriften dieser Verordnung fallen, Rechnung zu tragen und um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung dieser Verordnung und die anschließende Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte in Bezug auf die Festlegung detaillierter Produktionsvorschriften sowie von Vorschriften über die Umstellungspflicht für solche Erzeugnisse zu erlassen.