Erwägungsgrund 76 32018R0848
Verarbeitete Futtermittel sollten nur dann als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus der ökologischen/biologischen Produktion stammen.
Verarbeitete Futtermittel sollten nur dann als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus der ökologischen/biologischen Produktion stammen.