Erwägungsgrund 83 32018R0848
Es sollten spezifische Vorschriften für Unternehmer festgelegt werden, um sicherzustellen, dass diese Verordnung eingehalten wird. Insbesondere sollten Vorschriften für die Mitteilung der Tätigkeiten der Unternehmer an die zuständigen Behörden und für ein Zertifizierungssystem vorgesehen werden, damit die Unternehmer identifiziert werden können, die die Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse einhalten. Diese Vorschriften sollten grundsätzlich auch für etwaige Subunternehmer der betreffenden Unternehmer gelten, außer wenn die im Rahmen von Unteraufträgen ausgeführte Tätigkeit vollständig in die Haupttätigkeit des Unteraufträge vergebenden Unternehmers integriert ist und in diesem Zusammenhang kontrolliert wird. Die Transparenz des Zertifizierungssystems sollte dadurch sichergestellt werden, dass den Mitgliedstaaten zur Auflage gemacht wird, die Verzeichnisse der Unternehmer, die ihre Tätigkeiten gemeldet haben, sowie etwaige Gebühren, die im Zusammenhang mit den Kontrollen, die zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion durchgeführt werden, möglicherweise erhoben werden, zu veröffentlichen.