Erwägungsgrund 39 32018R0848
Um den Bedürfnissen ökologisch/biologisch wirtschaftender Erzeuger gerecht zu werden, die Forschung zu fördern und ökologische/biologische Sorten zu entwickeln, die für die ökologische/biologische Produktion geeignet sind und bei denen die spezifischen Bedürfnisse und Ziele der ökologischen/biologischen Landwirtschaft wie Verbesserung der genetischen Vielfalt, Widerstandsfähigkeit oder Toleranz gegenüber Krankheiten und Anpassung an unterschiedliche örtliche Gegebenheiten in Bezug auf Boden und Klima berücksichtigt werden, sollte ein befristeter Versuch gemäß den Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 68/193/EWG, 2002/53/EG, 2002/54/EG, 2002/55/EG, 2002/56/EG, 2002/57/EG, 2008/72/EG und 2008/90/EG organisiert werden. Dieser befristete Versuch sollte in einem Zeitraum von sieben Jahren und mit ausreichenden Mengen an Pflanzenvermehrungsmaterial durchgeführt werden und einer jährlichen Berichterstattung unterliegen. Er sollte dazu dienen, die Kriterien für die Beschreibung der Merkmale sowie die Definition der Voraussetzungen für die Produktion und die Vermarktung dieses Materials festzulegen.