Erwägungsgrund 115 32018R0848
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes übertragen werden: detaillierte Anforderungen an die Kennzeichnung von und die Werbung für bestimmte Umstellungserzeugnisse; die praktischen Modalitäten der Verwendung, Gestaltung, Zusammensetzung und Größe der Angaben bezüglich der Codenummern von Kontrollbehörden und Kontrollstellen und der Verwendung, Gestaltung, Zusammensetzung und Größe der Angabe des Ortes der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe; die Zuweisung von Codenummern an Kontrollbehörden und Kontrollstellen; und die Angabe des Ortes der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe.