Erwägungsgrund 74 32018R0848
Entsprechend sollten die zur Ausweisung ökologischer/biologischer Erzeugnisse verwendeten Begriffe unionsweit geschützt werden, damit sie, unabhängig von der verwendeten Sprache, nicht zur Kennzeichnung nichtökologischer/nichtbiologischer Erzeugnisse verwendet werden können. Dieser Schutz sollte sich auch auf die gebräuchlichen abgeleiteten Bezeichnungen und Diminutive erstrecken, ganz gleich, ob sie alleine oder kombiniert verwendet werden.