Erwägungsgrund 26 32018R0848
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung dieser Verordnung und die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte in Bezug auf die Umstellungsvorschriften für weitere Tierarten zu erlassen.