Erwägungsgrund 106 32018R0848
Mit Blick auf eine schrittweise Aufhebung der abweichenden Regelungen für die Verwendung nichtökologischer/nichtbiologischer Eiweißfuttermittel für Geflügel und Schweine und auf der Grundlage der Daten über die Verfügbarkeit solcher Eiweißfuttermittel als ökologische/biologische Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt, die alljährlich von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat fünf Jahre nach Beginn der Anwendung dieser Verordnung einen Bericht über die Verfügbarkeit und die Gründe für einen möglichen eingeschränkten Zugang der ökologisch/biologisch wirtschaftenden Unternehmer zu solchen ökologischen/biologischen Eiweißfuttermitteln vorlegen.