Erwägungsgrund 64 32018R0848
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die ökologische/biologische Produktion im Allgemeinen und die Herstellung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel im Besonderen sowie die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, im Hinblick auf zusätzliche Kriterien für die Zulassung oder Rücknahme der Zulassung von Produkten und Stoffen, die in der ökologischen/biologischen Produktion im Allgemeinen und bei der Herstellung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel im Besonderen verwendet werden dürfen, bestimmte Rechtsakte zu erlassen.