Erwägungsgrund 107 32018R0848
Um der Entwicklung bei der Verfügbarkeit auf dem Markt von ökologischem/biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial, ökologischen/biologischen Tieren und ökologischen/biologischen Eiweißfuttermitteln für Geflügel und Schweine Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte in Bezug auf die Beendigung oder die Verlängerung der abweichenden Regelungen und Zulassungen für die Verwendung von nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial, nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren und nichtökologischen/nichtbiologischen Eiweißfuttermitteln für Geflügel und Schweine zu erlassen.