Erwägungsgrund 27 32018R0848
Es sollten detaillierte Vorschriften für die Pflanzenproduktion, die Tierproduktion sowie die Aquakulturproduktion, einschließlich Vorschriften für das Sammeln von Wildpflanzen und Algen, und für die Produktion von verarbeiteten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie von Wein und Hefe, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, festgelegt werden, um eine Harmonisierung und Einhaltung der Ziele und Grundsätze der ökologischen/biologischen Produktion zu gewährleisten.