Erwägungsgrund 90 32018R0848
Bestimmungen über den Austausch bestimmter relevanter Informationen zwischen den zuständigen Behörden, Kontrollbehörden, Kontrollstellen und bestimmter anderer Einrichtungen und über Maßnahmen solcher Behörden und Stellen, zusätzlich zu den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/625, sollten in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden.