Erwägungsgrund 112 32018R0848
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes übertragen werden: zu übermittelnde Dokumente für die Anerkennung eines früheren Zeitraums als Teil des Umstellungszeitraums; Mindestzeitraum für die Fütterung von Tieren mit Muttermilch während der Säugeperiode und bestimmte technische Vorschriften für die Unterbringung und die Haltungspraktiken; detaillierte Vorschriften je Art oder Artengruppe von Algen und Aquakulturtieren für die Besatzdichte und die besonderen Merkmale der Produktions- und Haltungssysteme; zulässige Verarbeitungsverfahren für Lebens- und Futtermittel; Zulassung oder Rücknahme der Zulassung für Erzeugnisse und Stoffe, die für die ökologische/biologische Produktion im Allgemeinen und die Herstellung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel im Besonderen verwendet werden dürfen; sowie die Verfahrensvorschriften für die Zulassung und die Verzeichnisse dieser Erzeugnisse und Stoffe und gegebenenfalls ihre Beschreibung, ihre vorgegebene Zusammensetzung und ihre Verwendungsbedingungen.