Erwägungsgrund 79 32018R0848
Ferner sollten die Verbraucher zur Vermeidung etwaiger Unklarheiten darüber, ob ein Erzeugnis aus der Union stammt oder nicht, bei der Verwendung des Logos der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion über den Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, informiert werden. Daher sollte es auch gestattet werden, auf den Etiketten von Erzeugnissen aus ökologischer/biologischer Aquakultur anstatt auf den landwirtschaftlichen Ursprung auf die Aquakultur zu verweisen.