Erwägungsgrund 98 32025R0327
Um eine ordnungsgemäße laufende Verwaltung der grenzüberschreitenden Infrastrukturen für die Primär- und Sekundärnutzung sicherzustellen, ist es erforderlich, Lenkungsgruppen einzurichten, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzen. Diese Lenkungsgruppen sollten operative Entscheidungen über die laufende technische Verwaltung der grenzüberschreitenden Infrastrukturen und ihre technische Entwicklung treffen, einschließlich technischer Änderungen der Infrastrukturen, der Verbesserung der Funktionen oder Dienste oder der Sicherstellung der Interoperabilität mit anderen Infrastrukturen, digitalen Systemen oder Datenräumen. Ihre Tätigkeiten sollten sich nicht auf einen Beitrag zur Ausarbeitung von Durchführungsrechtsakten erstrecken, die diese Infrastrukturen betreffen. Die Lenkungsgruppen sollten auch Vertreter anderer befugter Teilnehmer von HealthData@EU als Beobachter zu ihren Sitzungen einladen können und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben einschlägige Sachverständige konsultieren.