Erwägungsgrund 16 32025R0327
Der Zugang zu EHR durch Gesundheitsdienstleister oder andere Einzelpersonen sollte für die betroffenen natürlichen Personen transparent sein. Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten sollten detaillierte Informationen über den Datenzugang zur Verfügung stellen, etwa darüber, wann welche Stelle oder natürliche Person auf die Daten zugegriffen hat und auf welche Daten zugegriffen wurde. Natürliche Personen sollten auch die Möglichkeit haben, automatische Benachrichtigungen über Zugriffe auf sie betreffende personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten über die Zugangsdienste für Angehörige der Gesundheitsberufe zu aktivieren oder zu deaktivieren.