Erwägungsgrund 107 32025R0327
Die Umsetzung des EHDS wird umfangreiche Entwicklungsarbeiten in den Mitgliedstaaten und zentralen Diensten erfordern. Um die in dieser Hinsicht erzielten Fortschritte zu verfolgen, sollte die Kommission bis zur vollständigen Anwendung dieser Verordnung unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen jährlich über diese Fortschritte Bericht erstatten. Diese Berichte könnten Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen sowie eine Bewertung der erzielten Fortschritte enthalten.