Erwägungsgrund 45 32025R0327
Es ist notwendig, für eine klare und verhältnismäßige Aufteilung der Pflichten zu sorgen, die der Rolle jedes Wirtschaftsakteurs im Liefer- und Vertriebsprozess für EHR-Systeme entsprechen. Die Wirtschaftsakteure sollten für die Einhaltung ihrer jeweiligen Rolle in diesem Prozess verantwortlich sein und sicherstellen, dass alle EHR-Systeme, die sie auf dem Markt bereitstellen, die einschlägigen Anforderungen erfüllen.