Erwägungsgrund 111 32025R0327
Die Bewertung der digitalen Aspekte der Richtlinie 2011/24/EU zeigt, dass das eHealth-Netzwerk nur begrenzt wirksam ist, aber auch großes Potenzial für Tätigkeiten auf Unionsebene im Bereich digitale Gesundheit besteht, wie die Arbeit während der COVID-19 Pandemie verdeutlicht hat. Daher sollte die Richtlinie 2011/24/EU entsprechend geändert werden.