Erwägungsgrund 109 32025R0327
Für eine erfolgreiche grenzüberschreitende Umsetzung des EHDS sollte der Europäische Interoperabilitätsrahmen, dessen Umfang durch die Mitteilung der Kommission vom 23. März 2017 mit dem Titel „Europäischer Interoperabilitätsrahmen — Umsetzungsstrategie“ aktualisiert und erweitert wurde, um neuen oder überarbeiteten Interoperabilitätsanforderungen Rechnung zu tragen, als gemeinsamer Bezugspunkt betrachtet werden, um die rechtliche, organisatorische, semantische und technische Interoperabilität sicherzustellen.