Erwägungsgrund 4 32025R0327
Angesichts der Sensibilität personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten soll diese Verordnung sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene ausreichende Schutzmaßnahmen bieten, um ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit, Vertraulichkeit und ethischer Nutzung sicherzustellen. Solche Schutzmaßnahmen sind notwendig, um das Vertrauen in den sicheren Umgang mit elektronischen Gesundheitsdaten natürlicher Personen zur Primär- und Sekundärnutzung im Sinne dieser Verordnung zu fördern.