Erwägungsgrund 115 32025R0327
Da technische Vorbereitungen erforderlich sind, sollte die vorliegende Verordnung ab 26. März 2027 gelten. Um die erfolgreiche Umsetzung des EHDS und die Schaffung wirksamer Bedingungen für die europäische Zusammenarbeit bei Gesundheitsdaten zu unterstützen, sollte die Umsetzung schrittweise erfolgen —