Erwägungsgrund 37 32025R0327
Den EHR-Systemen sollte ein Informationsblatt, das Informationen für berufliche Nutzer enthält, sowie eine klare und vollständige Gebrauchsanweisung beigefügt werden, auch in einem für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Format. Liegen einem EHR-System keine derartigen Informationen bei, so sollten der Hersteller des betreffenden EHR-Systems, sein Bevollmächtigter und alle anderen einschlägigen Wirtschaftsakteure verpflichtet sein, dem EHR-System dieses Informationsblatt und diese Gebrauchsanweisung beizufügen.