Erwägungsgrund 78 32025R0327
In der Verordnung (EU) 2022/868 sind die allgemeinen Vorschriften für den Umgang mit Datenaltruismus festgelegt. Da im Gesundheitswesen mit sensiblen Daten umgegangen wird, sollten im Wege des in jener Verordnung (EU) 2022/868 vorgesehenen Regelwerks zusätzliche Kriterien festgelegt werden. Sehen solche Vorschriften die Nutzung einer sicheren Verarbeitungsumgebung für diesen Sektor vor, so sollte diese sichere Verarbeitungsumgebung den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Kriterien entsprechen. Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten sollten mit den gemäß der Verordnung (EU) 2022/868 benannten zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um die Tätigkeit datenaltruistischer Organisationen im Gesundheitswesen oder im Pflegesektor zu überwachen.