Erwägungsgrund 32 32025R0327
Die Stellen für digitale Gesundheit sollten über ausreichende technische Kompetenzen verfügen, möglicherweise indem sie Sachverständige verschiedener Organisationen zusammenbringen. Die Tätigkeiten der Stellen für digitale Gesundheit sollten sorgfältig geplant und überwacht werden, um ihre Effizienz sicherzustellen. Die Stellen für digitale Gesundheit sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte natürlicher Personen zu schützen, indem sie nationale, regionale und lokale technische Lösungen wie Vermittlungslösungen für nationale EHR und Patientenportale einrichten. Bei der Ergreifung dieser notwendigen Schutzmaßnahmen sollten die Stellen für digitale Gesundheit gemeinsame Standards und Spezifikationen für solche Lösungen anwenden, die Anwendung der Standards und Spezifikationen bei Auftragsvergabeverfahren fördern sowie andere innovative Mittel einsetzen, einschließlich der Kostenerstattung für Lösungen, die den Interoperabilitäts- und Sicherheitsanforderungen des EHDS entsprechen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass geeignete Schulungsinitiativen umgesetzt werden. Insbesondere sollten die Angehörigen der Gesundheitsberufe über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung informiert und diesbezüglich geschult werden. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollten die Stellen für digitale Gesundheit auf Unionsebene und nationaler Ebene mit anderen Stellen zusammenarbeiten, darunter Versicherer, Gesundheitsdienstleister, Angehörige der Gesundheitsberufe, Hersteller von EHR-Systemen und Wellness-Anwendungen sowie mit sonstigen Interessenträgern aus dem Gesundheits- oder Informationstechnologiesektor, Stellen für die Abwicklung von Erstattungen, Stellen für die Bewertung von Gesundheitstechnologien, Regulierungsbehörden und Agenturen für Arzneimittel, Behörden für Medizinprodukte, Beschaffer sowie Behörden für Cybersicherheit oder elektronische Identifizierung.