Erwägungsgrund 83 32025R0327
Das Genehmigungsverfahren für den Zugang zu personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten in verschiedenen Mitgliedstaaten kann für Gesundheitsdatennutzer repetitiv und umständlich sein. Soweit möglich sollten Synergieeffekte geschaffen werden, um den Aufwand und die Hindernisse für die Gesundheitsdatennutzer zu verringern. Dieses Ziel lässt sich unter anderem dadurch erreichen, dass der Grundsatz der einmaligen Antragstellung („Single Application Principle“) befolgt wird, d. h. der Gesundheitsdatennutzer kann mit einem einzigen Antrag die Genehmigung mehrerer Zugangsstellen für Gesundheitsdaten in verschiedenen Mitgliedstaaten oder von verschiedenen befugten Teilnehmern von HealthData@EU einholen.