Erwägungsgrund 8 32025R0327
Die Verordnung (EU) 2016/679 enthält besondere Bestimmungen über die Rechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Der EHDS baut auf diesen Rechten auf und ergänzt einige von ihnen im Fall der Anwendung auf personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten. Diese Rechte gelten unabhängig von dem Mitgliedstaat, in dem die personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten verarbeitet werden, der Art des Gesundheitsdienstleisters, den Datenquellen oder dem Versicherungsmitgliedstaat der natürlichen Person. Die Rechte und Vorschriften im Zusammenhang mit der Primärnutzung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten gemäß der vorliegenden Verordnung betreffen alle Kategorien dieser Daten, unabhängig davon, wie sie erhoben wurden oder von wem sie zur Verfügung gestellt wurden, auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgt oder ob der Verantwortliche den Status einer öffentlichen oder privaten Organisation hat. Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen zusätzlichen Rechte auf Zugang zu und Übertragbarkeit von personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten sollten die in der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Rechte auf Zugang und Übertragbarkeit unberührt lassen. Natürliche Personen haben diese Rechte weiterhin unter den in jener Verordnung festgelegten Bedingungen.