Art. 117 32014R0508
Ex-post-Bewertung
Im Einklang mit Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 erstellt die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Ex-post-Bewertungsbericht.
Im Einklang mit Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 erstellt die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Ex-post-Bewertungsbericht.