Erwägungsgrund 100 32024R1735
Reallabore für Netto-Null-Technologien können ein wichtiges Instrument zur Förderung von Innovationen im Bereich Netto-Null-Technologien und des regulatorischen Lernens sein. Innovationen müssen durch Experimentierräume ermöglicht werden, da wissenschaftliche Ergebnisse in einem kontrollierten realen Umfeld getestet werden müssen. Es sollten Reallabore für Netto-Null-Technologien eingeführt werden, um innovative Netto-Null-Technologien oder andere innovative Technologien, die das Potenzial haben, den Übergang zu einer klimaneutralen und sauberen Wirtschaft zu ermöglichen und strategische Abhängigkeiten zu verringern, in einer kontrollierten realen Umgebung für einen begrenzten Zeitraum zu testen und so das regulatorische Lernen und die potenzielle Ausweitung und breitere Einführung zu fördern. Dabei sollte ein Gleichgewicht zwischen Rechtssicherheit für die Teilnehmenden an den Reallaboren für Netto-Null-Technologien und der Verwirklichung der Ziele des Unionsrechts gefunden werden. Die Mitgliedstaaten sollten in Bezug auf Reallabore für Netto-Null-Technologien Abweichungen nach nationalem Recht vorsehen können, wobei die Einhaltung des Unionsrechts und der grundlegenden Anforderungen an die Netto-Null-Technologie, die im nationalen Recht festgelegt sind, sicherzustellen ist. Wie in der neuen europäischen Innovationsagenda angekündigt, hat die Kommission 2023 einen Leitfaden für Reallabore veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung der Reallabore für Netto-Null-Technologien zu unterstützen. Diese innovativen Technologien könnten schließlich entscheidend sein, um das Ziel der Klimaneutralität der Union zu erreichen und die Versorgungssicherheit und die Widerstandsfähigkeit des Energiesystems der Union zu gewährleisten.