Erwägungsgrund 98 32024R1735
Die Kommission sollte gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit beauftragen, europäische Standards zur Unterstützung der Ziele dieser Verordnung auszuarbeiten.