Erwägungsgrund 54 32024R1735
Im Rahmen von Säule 1 des Industrieplans zum Grünen Deal sollte die Union eine industrielle Basis für die Bereitstellung von Lösungen für Netto-Null-Technologien entwickeln und aufrechterhalten, um ihre Energieversorgung zu sichern und gleichzeitig ihren Zielsetzungen im Hinblick auf die Klimaneutralität gerecht zu werden. Zur Unterstützung dieses Ziels und zur Vermeidung von Abhängigkeiten bei der Versorgung mit Netto-Null-Technologien, die die Bemühungen der Union um eine Verringerung der Treibhausgasemissionen verzögern oder die Energieversorgungssicherheit gefährden würden, sollten in dieser Verordnung Bestimmungen zur Förderung der Nachfrage nach nachhaltigen und resilienten Netto-Null-Technologien festgelegt werden.