Erwägungsgrund 105 32024R1735
Die Akademien sollten sich dafür einsetzen, dass zusammen mit anderen erforderlichen Kompetenzen auch bereichsübergreifende Kompetenzen, die die Berufsmobilität erleichtern, vermittelt werden. Die Akademien sollten ihre Lerninhalte in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stellen, sodass möglichst viele Lernende Zugang zu den Lernprogrammen haben. Sie sollten Schulungen auf allen Kompetenzniveaus in dem erforderlichen Umfang anbieten und damit auf alle Bildungs- und Qualifikationsniveaus entlang der Wertschöpfungskette der betreffenden Sektoren abzielen. Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung in den Mitgliedstaaten können die von den Akademien entwickelten Inhalte und Materialien für die Bildung und Ausbildung durch zusätzliche einschlägige Informationen ergänzen, die auf Ebene der Mitgliedstaaten — gegebenenfalls unter Einbeziehung der Sozial- und Wirtschaftspartner — erstellt werden und die sich beispielsweise auf das nationale Arbeits- und Sozialrecht, geltende Tarifverträge oder territoriale oder sektorspezifische Anforderungen beziehen. Die Lerninhalte sollten sich auch an Mitarbeiter nationaler und lokaler Verwaltungen richten — insbesondere diejenigen, die für die Genehmigung, Folgenabschätzung und Regulierung neuer Technologien zuständig sind —, um so zum Kapazitätsaufbau in den nationalen Verwaltungen und zum Abbau der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten beizutragen.