Erwägungsgrund 89 32024R1735
Die öffentliche Unterstützung sollte genutzt werden, um bestimmte ermittelte Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen auf verhältnismäßige Weise auszugleichen, wobei die Maßnahmen private Finanzierung weder duplizieren oder verdrängen noch den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen sollten. Die Maßnahmen sollten einen klaren Mehrwert für die Union aufweisen. Bei den öffentlichen Investitionen kann der Schwerpunkt insbesondere auf den erforderlichen Infrastrukturinvestitionen, die Förderung von Innovation und den Ausbau bahnbrechender Technologien gelegt werden.