Erwägungsgrund 53 32024R1735
Um den Zielen der vorliegenden Verordnung Rechnung zu tragen, könnte die Kommission erwägen, die Wege für den Übergang, die derzeit auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission vom Mai 2021 entwickelt werden und im Rahmen derer die Voraussetzungen sowie die Engpässe für den Übergang und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union ermittelt werden könnten, zu aktualisieren oder die vorliegende Verordnung bei etwaigen zukünftigen Initiativen dieser Art zu berücksichtigen.