Erwägungsgrund 66 32024R1735
Um die Konzipierung und Herstellung innovativerer und fortschrittlicherer Technologien für erneuerbare Energien zu unterstützen, kann beim Beitrag von Geboten zu Nachhaltigkeit der Beitrag zur Innovation entweder in Form von Vorqualifikationskriterien oder in Form von Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, indem Vorqualifikationskriterien oder Zuschlagskriterien vorgesehen werden, die den Einsatz völlig neuer Lösungen oder die Verbesserung vergleichbarer hochmoderner Lösungen fördern.