Erwägungsgrund 107 32024R1735
Die Plattform sollte die Arbeit der Akademien lenkend begleiten und sicherstellen, dass deren Inhalt dem in der Bewertung der Kommission festgestellten Fachkräftemangel Rechnung trägt, und sie sollte für eine allgemeine Aufsicht sorgen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass der ernannte nationale Vertreter als Vermittler zwischen den einschlägigen nationalen Ministerien und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie den nationalen Sozialpartnern und Industrievertretern fungieren kann. Die Plattform sollte die von den verschiedenen Akademien erzielten Fortschritte überwachen, die Ursachen des Fachkräftemangels analysieren und ermitteln, inwieweit der Einsatz der Ausbildungsprogramme der Akademien dem Fachkräftemangel in den Industrien für Netto-Null-Technologien entgegenwirkt und bestehende Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Netto-Null-Technologien in den Mitgliedstaaten ergänzt. Die Plattform sollte über den Einsatz der Lernprogramme Bericht erstatten, unter anderem durch einen Fortschrittsbericht, der drei Jahre nach Einrichtung jeder Akademie vorzulegen ist und in dem die Zahl der Lernenden, die von den Programmen der Akademien profitieren, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen, Geschlecht, Alter sowie Bildungs- und Qualifikationsniveau angegeben ist.