Erwägungsgrund 71 32024R1735
Je nach ihren Zielen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und ihren nationalen Dekarbonisierungsstrategien könnten die Mitgliedstaaten von der Anwendung der Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien sehr unterschiedlich betroffen sein. Bei der Bewertung der Auswirkungen dieser Kriterien auf die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sollte die Kommission daher die finanziellen Gesamtauswirkungen und die Auswirkungen auf die Nutzung in der Union sowie die Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten und andere einschlägige Interessenträger, einschließlich Haushalte und Unternehmen, prüfen. Um die Auswirkungen auf die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu ermitteln und den praktischen Erfahrungen mit der Anwendung nicht preisbezogener Kriterien Rechnung zu tragen, sollte die Kommission im Rahmen ihrer Bewertung die nationalen Behörden, die Auktionen durchführen, in strukturierter und transparenter Weise konsultieren.