Erwägungsgrund 52 32024R1735
Um den Zugang der Union zu einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit Netto-Null-Technologien sicherzustellen, die erforderlich sind, um die Resilienz der Union zu schützen und ihre Klimaneutralitätsziele zu erreichen, muss der Binnenmarkt ein günstiges Umfeld für Innovationen in Netto-Null-Technologien bieten. Innovation wird ein entscheidender Faktor sein, wenn es darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit der Union sicherzustellen und die Netto-Null-Ziele so bald wie möglich zu erreichen. Angesichts der raschen Entwicklungen bei Netto-Null-Technologien sowie der bedeutenden regulatorischen Leitlinien für den grünen Wandel ist es für die Verwirklichung der Ziele der vorliegenden Verordnung von größter Bedeutung, dass die potenziellen Auswirkungen des Unionsrechts und von politischen Initiativen auf die Innovation bei ihrer Ausarbeitung, Überprüfung und Überarbeitung unter Anwendung des Innovationsgrundsatzes berücksichtigt werden.