Erwägungsgrund 85 32024R1735
Angesichts des Ziels der Union, die strategische Abhängigkeiten von Drittländern bei Netto-Null-Technologien zu verringern, ist es äußerst wichtig, dass öffentliche Unterstützungsmechanismen wie Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Auktionen diese Abhängigkeiten nicht verschärfen. Daher sollten, soweit erforderlich und angemessen, gerechtfertigte Beschränkungen für den Anteil der aus Drittländern bezogenen Produkte in Lieferverträgen festgelegt werden, wenn die Kommission festgestellt hat, dass die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen im Hinblick auf die Resilienz erfüllt sind. Darüber hinaus sollten Anstrengungen unternommen werden, um unfaire Subventionen von Drittländern, die die gleichen Wettbewerbsbedingungen untergraben, wirksam zu bekämpfen, indem beispielsweise alle in den Verordnungen (EU) 2022/1031 und (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Maßnahmen genutzt werden.